Taskforce Zollrecht & Einfuhrzölle
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Seit Beginn der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump sehen sich weltweit tätige Unternehmen in fast allen Branchen mit einem sich ständig verändernden Zollumfeld konfrontiert. In der bislang bedeutendsten Veränderung entschied der Supreme Court der Vereinigten Staaten 20. Februar 2026 in den zusammengefassten Verfahren Trump gegen V.O.S. Selections und Learning Resources, Inc. gegen Trump, dass der Präsident das Gesetz über internationale Notfallwirtschaftsbefugnisse (IEEPA) nicht als Rechtsgrundlage für die Verhängung von Zöllen heranziehen darf.
Das Ende der IEEPA-Zölle begründet neue Unsicherheiten. Neue Zölle wurden bereits auf Grundlage von Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 verhängt. Die Entscheidung lässt Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen die Möglichkeit offen, Rückerstattungen bereits entrichteter Zölle zu beantragen, wobei das Verfahren hierfür noch zu bestimmen ist. In der jüngsten Entscheidung des Supreme Court wurde zwar festgestellt, dass die IEEPA-Zölle nicht aufrechterhalten werden können, jedoch wurde der Mechanismus für die Beantragung einer Rückerstattung nicht erörtert. Auch die zusätzlichen Compliance-, Steuer- und anderen strategischen geschäftlichen Überlegungen, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, sind noch nicht vollständig geklärt.
Die Taskforce Zollrecht & Einfuhrzölle von Greenberg Traurig nutzt die globale Plattform der Kanzlei, um unsere Mandanten bei den nächsten Schritten zu begleiten, sei es im Bereich der zukünftigen Handelspolitik, steuerlicher Fragestellungen, Rechtsstreitigkeiten oder M&A-Aktivitäten, die durch diese globalen Veränderungen ausgelöst werden.
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Unsere Kompetenzen
Unser multidisziplinäres Team aus im Außenwirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwälten, Steueranwälten, Prozessanwälten und Policy-Beratern bietet strategische Beratung in allen zentralen Bereichen:
Zollrückforderungen und Rückerstattungsverfahren: Da IEEPA-Zölle in Höhe von mehreren Milliarden Dollar nun als nicht gesetzlich gedeckt eingestuft wurden, unterstützen wir Importeure aktiv dabei, erstattungsfähige Einfuhren zu identifizieren, Einsprüche bei der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) einzureichen und Rückerstattungsansprüche vor dem .S. Court of International Trade (CIT)geltend zu machen.
Zollrechtliche Compliance: Während der Weg der IEEPA eingeschränkt wurde, hat die Regierung bereits neue Zölle unter anderen gesetzlichen Ermächtigungen (wie z. B. Section 122 „Balance of Payments”-Zuschläge oder Section 301) erlassen. Wir helfen Ihnen, diesen Veränderungen einen Schritt voraus zu sein, damit Ihre Lieferkette gegenüber neuen Durchsetzungsmaßnahmen widerstandsfähig bleibt und Sie auf Veränderungen reagieren können. Dazu gehört auch die Beratung zu die Handelsabkommen der Regierung und deren Auswirkungen auf Importe und Zollzahlungen.
Lieferkettenstrategien und Zolloptimierung: Wir bieten umfassende zollrechtliche Audits, um das Risiko verbleibender Zölle (wie Stahl- und Aluminiumzölle gemäß Abschnitt 232) und künftiger Maßnahmen zu mindern, durch:
- Überprüfung der Tarifierung, des Zollwerts und des Ursprungs.
- Nutzung von First-Sale-Strukturen zur Reduzierung der Zollbemessungsgrundlage.
- Nutzung von Außenhandelszonen und Zolllagern.
- Detaillierte Analyse des Herkunftslandes und der Klassifizierung, um die niedrigste gesetzliche Zollpflicht zu erreichen.
Erwägungen für Exporteure in die Vereinigten Staaten: Nicht-US-amerikanische Lieferanten von Waren in die Vereinigten Staaten sollten bestehende Vereinbarungen sowie mögliche Rückgriffsansprüche gegenüber dem Importer of Record prüfen, um gegebenenfalls Zollrückerstattungen zu realisieren, die formal dem US-Importeur zustehen.
Auswirkungen auf M&A-Transaktionen: Parteien, die Unternehmenskaufverträge verhandeln, sollten ausdrücklich regeln, welche Partei Anspruch auf mögliche IEEPA-Zollrückerstattungen hat, soweit diese Zeiträume vor dem Closing betreffen. Dies gilt auch für mögliche Rückerstattungen im Zusammenhang mit neuen Zöllen, die auf Grundlage anderer gesetzlicher Ermächtigungen eingeführt wurden, sofern diese Zölle später für rechtswidrig erklärt werden.
Steuerliche Überlegungen (multinational, sowie auf Bundes- und Bundesstaatenebene): Die im Jahr 2025 eingeführten IEEPA-Zölle haben für multinationale Unternehmen mit Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen erhebliche Verrechnungspreisprobleme verursacht.. Werden diese Zölle nun erstattet, muss sorgfältig entschieden werden, wie die Erstattungsbeträge auf verbundene Unternehmen in verschiedenen Jurisdiktionen verteilt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Steuerbehörden in mehreren Staaten versuchen, die jeweilige Rückerstattung als steuerpflichtiges Einkommen im eigenen Hoheitsgebiet zu erfassen.. Wir unterstützen bei dieser Analyse mit dem Ziel, die Auswirkungen etwaiger Nachfragen oder Prüfungen durch Steuerbehörden zu minimieren..
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet die Entscheidung des U.S. Supreme Court zu den IEEPA-Zöllen in Trump v. V.O.S. Selections und Learning Resources, Inc. v. Trump für vor der Entscheidung getätigte Einfuhren?
Der U.S. Supreme Court hat entschieden, dass die von den Importers of Record auf Einfuhren in die Vereinigten Staaten entrichteten IEEPA-Zölle rechtswidrig sind. Den jeweiligen Importers of Record steht daher ein Erstattungsanspruch zu. Für alle Einfuhren, die vor dem 24. Februar 2026, 00:00 Uhr ET, erfolgt sind und für die IEEPA-Zölle entrichtet wurden, hat der Importer of Record Anspruch auf Rückerstattung in Höhe der gezahlten IEEPA-Zölle.
Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Zahlung von Zöllen nach Section 232, Section 301, Antidumping- oder Ausgleichszöllen oder sonstigen nicht auf dem IEEPA beruhenden Zöllen, die bei der Einfuhr entrichtet wurden.
Stand: 4. März 2026
Wie ist das Verfahren zur Rückerstattung der IEEPA-Zölle?
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) ist gesetzlich verpflichtet, irrtümlich erhobene Zölle zu erstatten. 19 U.S.C. § 1520. Nach der Entscheidung in V.O.S. Selections könnten weitere Möglichkeiten zur Rückforderung von IEEPA-Zöllen eröffnet werden, um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bislang hat die CBP jedoch keine spezifischen Verfahren für die Rückerstattung bereits entrichteter IEEPA-Zölle festgelegt.
Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten haben einige Unternehmen Klagen beim U.S. Court of International Trade (CIT) erhoben, um ihren Anspruch auf Rückerstattung zu sichern. Die beim CIT anhängigen Verfahren sind derzeit ausgesetzt; ob eine Klage vor dem CIT erforderlich ist, um eine Rückerstattung zu erlangen, ist unklar.
Stand: 4. März 2026
Welche Schritte können Importeure jetzt unternehmen, um Zollrückerstattungen zu sichern?
Alle Einfuhren, für die IEEPA-Zölle entrichtet wurden, sollten danach unterschieden werden, ob sie bereits liquidiert oder noch nicht liquidiert sind.
Bei noch nicht liquidierten Einfuhren sollte bei der CBP eine Post-Summary Correction eingereicht werden, um die Anmeldung des Chapter-99-HTSUS-Codes für IEEPA-Zölle aus der Entry Summary zu entfernen.
Bei bereits liquidierten Einfuhren sollte innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der Liquidation Protest bei der CBP eingelegt werden, um die Festsetzung der IEEPA-Zölle anzufechten.
Zudem sollte gemeinsam mit einem Rechtsberater geprüft werden, ob die Erhebung einer Klage vor dem CIT in Betracht kommt.
Stand: 4. März 2026
Wann tritt der neue 10%ige „Global Tariff“ nach Section 122 des Trade Expansion Act of 1974 in Kraft?
Der 10%-Zoll auf Importe aus aller Welt ist am 24. Februar 2026 um 00:01 Uhr ET in Kraft getreten. Zwar hat der Präsident am 21. Februar 2026 auf Truth Social angekündigt, dass der Satz auf 15 % erhöht werde; diese Erhöhung war jedoch zum 27. Februar 2026 noch nicht umgesetzt.
Der Zoll gilt für 150 Tage, also bis zum 24. Juli 2026, sofern er nicht durch ein Gesetz des Kongresses verlängert wird.
Stand: 4. März 2026
Gibt es Ausnahmen vom „Global Tariff“ nach Section 122?
Zu den Ausnahmen gehören insbesondere:
Waren, die die Voraussetzungen des USMCA erfüllen
Produkte, die bestehenden oder künftigen Zöllen nach Section 232 unterliegen
die sogenannte „On-the-Water“-Ausnahme für Waren, die „vor dem 24. Februar 2026, 00:01 Uhr ET, im Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich vor diesem Zeitpunkt bereits im letzten Abschnitt ihres Transports befanden“ und vor dem 28. Februar 2026, 00:01 Uhr ET, „entered for consumption“ wurden.
Eine vollständige Liste der Ausnahmen findet sich in Annex I und Annex II der Proclamation vom 20. Februar 2026.
Stand: 4. März 2026
Wird es andere Zölle geben, die die IEEPA-Zölle ersetzen?
Die Die US-Regierung hat erklärt, dass weitere Maßnahmen zur Einführung von Zöllen folgen werden. Zölle nach Section 122 wurden bereits angekündigt; weitere Zölle nach Section 232, Section 301 oder Section 338 sind möglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen auf bestimmte Produkte und/oder Länder abzielen werden.
Stand: 4. März 2026
Bevorstehendes Webinar zu Entwicklungen bei der Rückerstattung von IEEPA-Zöllen
Unsere Tariff Task Force wird ein Webinar veranstalten, in dem die Entscheidung des Supreme Court zur Ungültigkeit der IEEPA-Zölle, der aktuelle Stand des Rückerstattungsverfahrens sowie mögliche künftige Zölle und die sich aus der Entscheidung entwickelnde Rechtslage erörtert werden.
Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die Taskforce Zollrecht & Einfuhrzölle unter TariffTaskForce@gtlaw.com, um eine Einladung anzufordern.