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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das Team >
Zu Greenberg Traurigs Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht gehört ein ehemaliger US-Gouverneur.
Zu Greenberg Traurigs Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht gehören sechs ehemalige Mitglieder des US-Kongresses und/oder staatlicher Legislativorgane.
Zu Greenberg Traurigs Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht gehören sieben ehemalige Assistant Attorneys General aus New York, Texas und Florida.

Schwerpunkte

Auf allen Ebenen des öffentlichen Rechts kompetent vertreten

Greenberg Traurig mit breitem Netzwerk rund um Public Policy

Greenberg Traurigs Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht vertritt die Interessen unserer Mandanten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen in Deutschland, der EU, den USA und anderen Staaten.

In Deutschland berät GT zu sämtlichen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Das Team vertritt in- und ausländische Regierungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Investoren und Kreditinstitute auf nationaler und internationaler Ebene. Der Fokus der Beratung liegt auf der Planung und Entwicklung komplexer Infrastrukturprojekte sowie öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) und umfasst alle Bereiche des Bau-, Planungs- und Umweltrechts, des nationalen und europäischen Vergaberechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Lobbying-Expertenteam aus ehemaligen Amtsträgern und führenden politischen Beratern in den USA

Insbesondere in den USA haben wir ein Netzwerk von Lobbying-Experten aufgebaut, das Büros in wichtigen Politik- und Wirtschaftszentren in den gesamten Vereinigten Staaten umfasst.
Zu dieser überparteilichen Praxisgruppe gehören ehemalige gewählte Amtsträger sowie ehemalige führende politische Berater und Beauftragte des amerikanischen Kongresses, der Exekutive und verschiedener Bundesstaatsregierungen. Dieses integrierte Team von Anwälten und anderen Experten arbeitet Hand in Hand, um unsere Mandanten nahtlos in praktisch allen Foren zu vertreten, unter anderem vor dem Kongress und Exekutivorganen der USA sowie staatlichen und lokalen Regierungsbehörden.