Am 4. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act (IAA), einen Verordnungsentwurf zur Stärkung der industriellen Kapazität in strategischen Sektoren, zur Beschleunigung der Dekarbonisierung und zur Verringerung kritischer Abhängigkeiten innerhalb der EU. Der Vorschlag umfasst zudem nachfrageseitige Maßnahmen sowie Reformen der Genehmigungsverfahren, die den industriellen Ausbau in der EU fördern sollen. Er dürfte für eine Vielzahl in der EU tätiger Unternehmen relevant sein und unterstreicht den anhaltenden Fokus der EU auf die Stärkung industrieller Kapazität, Resilienz und Dekarbonisierung durch nachfrageseitige Maßnahmen, Investitionsvorgaben und Genehmigungsreformen. Es handelt sich weiterhin lediglich um einen Vorschlag, der vor seinem Inkrafttreten noch verabschiedet werden müsste.
Der Vorschlag ist zudem vor dem Hintergrund bestehender unionsrechtlicher Prüfungsinstrumente zu sehen. Der Entwurf verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten eine Investitionsbehörde (Investment Authority) benennen sollen, wobei die bereits für die Durchführung der EU-Screening-Verordnung für ausländische Direktinvestitionen (Verordnung (EU) 2019/452) zuständigen Behörden gebührend zu berücksichtigen sind. Zugleich stellt der Entwurf klar, dass Prüfungen nach dem neuen Rahmen unbeschadet der unionsrechtlichen Instrumente des Wettbewerbsrechts erfolgen würden, einschließlich der Foreign Subsidies Regulation (FSR) und der EU Merger Regulation (EUMR).
Ausländische Investitionen
Ein zentrales Element des Vorschlags ist ein neues Genehmigungsregime für bestimmte großvolumige ausländische Direktinvestitionen (foreign direct investments) in aufstrebenden strategischen Fertigungssektoren. Das vorgeschlagene Regime würde für ausländische Direktinvestitionen von mehr als EUR 100 Millionen in Batterien, Elektrofahrzeuge, Solar-PV-Technologien sowie die Gewinnung, Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe gelten, sofern mehr als 40 % der weltweiten Fertigungskapazität in dem jeweiligen Sektor von dem Drittstaat gehalten werden, dessen Staatsangehöriger oder Unternehmen der ausländische Investor ist. Erfasste Investitionen dürften ohne Genehmigung der Investitionsbehörde nicht durchgeführt werden.
Der Vorschlag ist gezielt ausgestaltet und nicht sektorübergreifend angelegt. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Investoren und Investitionen, die unter einschlägige Wirtschafts- oder Freihandelsabkommen fallen, auf Dienstleistungen gerichtete Investitionen sowie Portfoliobeteiligungen.
Der Vorschlag fügt sich zudem in die bestehende unionsrechtliche Prüfungslandschaft ein. Der Entwurf sieht eine Koordinierung mit den Behörden vor, die bereits für die Durchführung der EU-Screening-Verordnung für ausländische Direktinvestitionen zuständig sind. Er stellt ferner klar, dass der neue Rahmen unbeschadet der unionsrechtlichen Instrumente des Wettbewerbsrechts gelten würde, einschließlich der FSR und der EUMR.
Voraussetzung für die Genehmigung wäre eine neue Prüfung des industriellen Beitrags. Nach dem Entwurf müssten erfasste Investitionen mindestens vier von sechs Voraussetzungen erfüllen; die arbeitskräftebezogene Voraussetzung müsste jedoch in jedem Fall erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählen eine Obergrenze von 49 % für ausländische Eigentums- oder Kontrollrechte, eine Joint-Venture-Struktur mit EU-Beteiligung, die Lizenzierung einschlägiger Rechte des geistigen Eigentums und einschlägigen Know-hows, F&E-Verpflichtungen in der Union, arbeitskräftebezogene Verpflichtungen sowie eine Strategie zur Stärkung der Wertschöpfungsketten der Union, einschließlich Bemühungen, Vorleistungen aus der Union zu beziehen.
Eine der qualifizierenden Voraussetzungen ist, dass der ausländische Investor nicht mehr als 49 % des Gesellschaftskapitals, der Stimmrechte oder gleichwertiger Kontrollrechte an einem Target in der Union oder einem Vermögenswert in der Union erwirbt oder hält. Eine weitere Voraussetzung betrifft eine Joint-Venture-Struktur, in der der ausländische Investor ebenfalls nicht mehr als 49 % an den an dem Joint Venture beteiligten Unternehmen in der Union hält, verbunden mit Vorkehrungen, die eine wirksame Beteiligung der EU-Partner an Management, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau sicherstellen sollen.
Zu den weiteren Voraussetzungen zählen Vereinbarungen, die die Lizenzierung von Rechten des geistigen Eigentums und Know-how zugunsten des Targets in der Union oder des Vermögenswerts in der Union vorsehen, jährliche F&E-Ausgaben in der Union in Höhe von mindestens 1 % des jährlichen Bruttoumsatzes, eine Personalstruktur, bei der mindestens 50 % der Arbeitnehmer in sämtlichen Kategorien in der Union beschäftigte Arbeitnehmer sind, sowie eine veröffentlichte Strategie zur Stärkung der Wertschöpfungsketten der Union und zur Priorisierung der Beschaffung aus der Union. Der Vorschlag sieht ferner eine Prüfung durch benannte nationale Investitionsbehörden, die Möglichkeit vor, eine Genehmigung mit Bedingungen oder Zusagen zu verbinden, sowie verwaltungsrechtliche Sanktionen in bestimmten Fällen der Nichteinhaltung.
Nachfrageseitige Maßnahmen
Der IAA führt zudem Low-Carbon-Anforderungen (low-carbon requirements) und Anforderungen an den Unionsursprung (Union-origin requirements) für bestimmte Produkte im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens und öffentlicher Förderregelungen (public support schemes) ein. Für Stahl würden Low-Carbon-Anforderungen gelten, für Beton und Mörtel sowie Aluminium sowohl Low-Carbon-Anforderungen als auch Anforderungen an den Unionsursprung und für Fahrzeuge Anforderungen an den Unionsursprung. Der Vorschlag sieht zudem bestimmte Ausnahmen vor und würde die Kommission ermächtigen, diese Anforderungen auf weitere Produkte, einschließlich Produkten des Chemiesektors, auszuweiten oder zu ändern sowie zusätzliche nachfrageseitige Maßnahmen für Produkte der chemischen Industrie zu erlassen.
Diese Maßnahmen sollen die Nachfrage nach emissionsärmeren und in der Union hergestellten Industrieprodukten fördern und die Resilienz entlang zentraler Wertschöpfungsketten stärken.
Reform der Genehmigungsverfahren
Der Vorschlag zielt ferner darauf ab, die industrielle Entwicklung durch Reformen der Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten müssten vollständig digitale Genehmigungsverfahren für industrielle Fertigungsprojekte bereitstellen, einschließlich einer einheitlichen Benutzeroberfläche für Antragsteller sowie papierloser Einreichung, Nachverfolgung und Entscheidungsfindung. Der weitere Rahmen sieht außerdem One-Stop-Shop-Mechanismen (one-stop-shop mechanisms) und stärker koordinierte Genehmigungsverfahren vor. Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine zentrale nationale Anlaufstelle für Genehmigungsanträge sowie Beschleunigungsgebiete für industrielle Fertigung (industrial manufacturing acceleration areas) vor, die die industrielle Entwicklung in strategischen Sektoren erleichtern sollen und innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten ausgewiesen werden müssten; zudem ist eine 45-tägige Vollständigkeitsprüfung (completeness check) für Genehmigungsanträge vorgesehen.
Ausblick
Der Vorschlag wird nun das unionsrechtliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und müsste sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen werden, bevor er in Kraft treten könnte. Sollte er im Wesentlichen in seiner derzeitigen Form angenommen werden, würde er für Investitionen in bestimmte strategische Sektoren in der EU einen zusätzlichen Strukturierungsaspekt einführen, der insbesondere für Eigentums- und Governance-Strukturen, Technologiearrangements, arbeitskräftebezogene Verpflichtungen und Lieferkettenplanung relevant wäre. Darüber hinaus dürfte er auch für Unternehmen relevant sein, die an öffentlichen Vergabeverfahren, öffentlichen Förderregelungen und strategischen Industrieprojekten in der EU beteiligt sind. Dies gilt auch vor dem Hintergrund fortlaufender Entwicklungen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wie etwa den jüngsten Änderungen des niederländischen Rahmens für Investitionskontrolle, Fusionskontrolle und nationale Sicherheitsprüfung, die wir in unserem jüngsten Alert für die Niederlande erörtern.