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Greenberg Traurig und Redeker reichen 12 Verfassungsbeschwerden gegen „Berliner Mietendeckel“ bei Bundesverfassungsgericht ein

Berlin, 04. Juni 2020 – Greenberg Traurig und Redeker haben gestern 12 Verfassungsbeschwerden von Berliner Vermietern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie richten sich gegen das gemeinhin als „Berliner Mietendeckel“ bekannte Landesgesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG), das Ende Februar 2020 in Kraft getreten ist.

Das von Dr. Christian Schede, Greenberg Traurig, und Dr. Ulrich Karpenstein, Redeker, gemeinsam geführte Verfahren versteht sich als Musterverfahren für private Eigentümer und Vermieter freifinanzierter Wohnungsbestände in Berlin. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um eine repräsentative Auswahl privater Eigentümer von einzelnen Wohnungen, Mietshäusern oder Beständen mit mehreren hundert Wohnungen in unterschiedlichsten Lagen und Angebotssegmenten. Sie stehen stellvertretend für kleine und mittelständische private Vermieter, die für rund 1 Million der insgesamt 1,5 Millionen Mietverhältnisse in privaten Wohnungsbeständen in Berlin verantwortlich sind.

Die Beschwerdeführer beantragen die Feststellung der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin für das Mietendeckel-Gesetz, unverhältnismäßiger Eingriffe in das Eigentumsrecht der Vermieter sowie Verstößen gegen das Willkürverbot. Anhand diverser Fallbeispiele wird aufgezeigt, dass das Mietendeckel-Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe verletzt. In vielen Fällen führt es sogar zum Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist. Es macht die Vermietung von Wohnungen unwirtschaftlich, tangiert die Altersvorsorge und verschafft gut situierten Mietern unverhoffte Vorteile – und dies, ohne einen nachhaltigen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung angemessenen Wohnraums für untere und mittlere Einkommensgruppen zu leisten.

Hintergrund:
Für dieses Musterverfahren haben Greenberg Traurig und Redeker die sich ergänzende Expertise ihrer Anwaltsteams gebündelt und gemeinsam die Federführung für die Verfassungsbeschwerden übernommen. Das Kernteam besteht aus Dr. Christian Schede und Dr. Johann-Frederik Schuldt für Greenberg Traurig sowie Dr. Ulrich Karpenstein und Dr. Matthias Kottmann für Redeker. Bei Greenberg Traurig waren außerdem die Prozess- und Verwaltungsrechtsexperten Dr. Niklas Conrad, Dr. Christoph Enaux und Dr. Corinne Rüchardt sowie auf Seiten von Redeker Dr. Bettina Gausing an den mehrmonatigen Vorbereitungen beteiligt.