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Dr. Burkhard Frisch ist Anwalt im Bereich Infrastruktur und spezialisiert auf komplexe Infrastrukturprojekte, insbesondere unter Beteiligung und Zusammenarbeit öffentlicher und privater Einrichtungen. Er berät in den Bereichen Technologie, Transport, Sicherheit und Verteidigung, Gesundheitswesen sowie im Energiesektor. Burkhard Frisch ist auf Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrechts fokussiert, sein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Verhandlung komplexer Beschaffungs-, Betreiber- und vergleichbarer Verträge.

Dr. Burkhard Frisch verfügt über breite und langjährige Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Infrastrukturvorhaben. Er berät private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, darunter auch zahlreiche Bundesbehörden. Zu seiner besonderen Expertise gehört die Gestaltung und Etablierung von Joint-Ventures und Kooperationen sowie die Strukturierung und Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen.

Vor seinem Beitritt zu Greenberg Traurig war er als Partner einer Big Four Kanzlei im Bereich Öffentliches Recht sowie als Partner im Bereich Gesellschaftsrecht einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, wo er auch bei Joint Ventures, Kooperationen und gesellschaftsrechtlichen Transaktionen beriet.

 

Schwerpunkte

  • Komplexe Infrastrukturprojekte
  • Kooperation von öffentlichen und privaten Einrichtungen
  • Komplexe öffentliche Beschaffung
  • Öffentlich-Private Partnerschaften, Privatisierung und Überführung von Unternehmen in staatliche Trägerschaft
  • Compliance öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen
 

Expertise

Ausbildung

Akademische Ausbildung
  • LL.M., University of California at Davis School of Law
  • Ph.D., Freie Universität Berlin/Germany
  • Zweites juristisches Staatsexamen, Berlin/Germany
  • Erstes juristisches Staatsexamen, Berlin/Germany
Zulassung
  • Deutschland
Sprache
  • Deutsch
  • Englisch