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Öffentliches Baurecht und Bauplanungsrecht

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Lokale bauordnungsrechtliche Zulässigkeiten frühzeitig und vorausschauend einplanen

Mit Greenberg Traurig öffentliches Baurecht verstehen

Das Team von Greenberg Traurig verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im öffentlichen Bau- und Bauplanungsrecht. Wir beraten Grundstückseigentümer bei allen regulatorischen Fragen in Bezug auf Flächennutzung und die Nutzung von Immobilien sowie die Möglichkeiten, das Entwicklungspotenzial ihres Grundstücks zu steigern. Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei den entsprechenden Genehmigungsverfahren.

Ihr GT-Anwalt kennt die Anforderungen vor Ort

Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorschriften sind örtlich unterschiedlich. Bauordnungsrechtliche Zulässigkeiten sind von den jeweiligen Gesetzen und dem politischen Klima in der Stadt und dem Land abhängig, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Mit unserer Kenntnis dieser lokalen Bedingungen können wir unsere Mandanten optimal unterstützen. Wir arbeiten regelmäßig mit unseren lokalen Teams für Öffentliches Recht und Public Policy zusammen, um die Ziele unserer Mandanten zu verwirklichen. Darüber hinaus verfügt unser Team im Bereich öffentliches Recht über langjährige Erfahrung bei der Vertretung der Interessen unserer Mandanten auf allen Ebenen der staatlichen Regulierung. Unser lokales Know-how und unsere soliden Arbeitsbeziehungen mit lokalen Regulierungsbehörden werden durch GTs landesweite Perspektive und Ressourcen verstärkt.