Seit mehr als drei Jahren arbeiten die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Behörden der Mitgliedstaaten an einer umfassenden, gruppenweiten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der EU-REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die Initiative, die erstmals 2023 von fünf Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurde, stellt eine der umfassendsten chemischen Regulierungsmaßnahmen dar, die jemals in der EU geprüft wurde. Sie signalisiert eine Abkehr von der stoffbezogenen Regulierung hin zu einem systemischen Ansatz, der tausende einzelne Stoffe abdeckt.
Der Prozess hat nun eine entscheidende Phase erreicht. Im März 2026 veröffentlichte die ECHA den Entwurf einer Stellungnahme ihres Ausschusses für sozioökonomische Analyse (Committee for Socio-economic Analysis - SEAC) und leitete eine 60-tägige öffentliche Konsultation ein, die bis zum 25. Mai 2026 läuft. Diese Konsultation ist die letzte Gelegenheit für Stakeholder, Stellungnahmen einzureichen, die im endgültigen Beschränkungsentwurf berücksichtigt werden können. Anschließend arbeitet die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag aus.
Zweck und Umfang der SEAC-Konsultation
Die Aufgabe des SEAC im Beschränkungsverfahren besteht darin, die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Beschränkung aus sozioökonomischer Sicht zu beurteilen. Der Stellungnahmeentwurf konzentriert sich auf das Gleichgewicht zwischen den erwarteten Vorteilen einer Verringerung der PFAS-Emissionen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkungen.
Ziel der Konsultation ist es, die vom SEAC festgestellten Datenlücken zu schließen. Interessenträger sind aufgefordert, fundierte und evidenzbasierte Informationen zu folgenden Punkten einzureichen:
- Sozioökonomische Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung auf verschiedene Sektoren und Verwendungszwecke
- Auswirkungen auf Lieferketten, Innovation und Geschäftskontinuität
- Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit von Alternativen
- Technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Substitution
- Realistische Übergangsfristen und damit verbundene Kosten
Die Konsultation befasst sich nicht erneut mit Gefahren- oder Risikobewertungen. Diese Fragen wurden bereits vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA behandelt, der eine Stellungnahme verabschiedet hat, in der strenge EU-weite Beschränkungen befürwortet werden.
Warum diese Konsultation wichtig ist
Der SEAC hat in seinem Stellungnahmeentwurf mehrfach darauf hingewiesen, dass seine Möglichkeiten zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit durch Lücken in den verfügbaren Daten eingeschränkt sind. In einer Reihe von Bereichen hat der SEAC angemerkt, dass er nicht prüfen konnte, ob die vorgeschlagenen Ausnahmen, Übergangsfristen und Risikomanagementmaßnahmen gerechtfertigt sind. Stellungnahmen von Interessengruppen können dazu beitragen, diese Lücken zu schließen.
Wo konkrete Nachweise fehlen, könnten sich der SEAC und letztlich die Kommission auf konservative Annahmen stützen. In der Praxis könnte dies zur Folge haben:
- Engere oder weniger Ausnahmeregelungen
- Kürzere Übergangsfristen
- Strengere Compliance-Verpflichtungen
Umgekehrt können gut begründete Stellungnahmen dazu beitragen, die spezifischen Bedürfnisse von Branchen und nachgeschalteten Anwendern hinsichtlich der Beibehaltung, Änderung oder verlängerten Auslaufphase bestimmter Anwendungsfälle aufzuzeigen.
Aktueller Stand: Der PFAS-Beschränkungsprozess
Die PFAS-Beschränkung wird im Rahmen des REACH-Beschränkungsrahmens entwickelt, der mehrere wissenschaftliche und regulatorische Schritte umfasst:
- Das ursprüngliche Beschränkungsdossier wurde 2023 eingereicht und 2025 aktualisiert.
- Der RAC hat seine wissenschaftliche Risikobewertung abgeschlossen und spricht sich für eine weitreichende Beschränkung aus.
- Der SEAC bewertet derzeit die sozioökonomische Verhältnismäßigkeit.
Während der RAC aus Risikosicht einen strengeren Ansatz befürwortet hat, deutet der Stellungnahmeentwurf des SEAC darauf hin, dass die Beschränkung in ihrer derzeitigen Form anwendungsspezifische Ausnahmeregelungen enthalten könnte, vorbehaltlich weiterer Nachweise.
Nach Abschluss der Konsultation:
- Der SEAC wird die Stellungnahmen der Interessengruppen prüfen und seine Stellungnahme fertigstellen, die bis Ende 2026 erwartet wird.
- Die gemeinsamen Stellungnahmen von RAC und SEAC werden der Europäischen Kommission vorgelegt.
- Die Kommission wird einen Legislativvorschlag zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung ausarbeiten.
- Der Vorschlag wird von den Mitgliedstaaten im Rahmen des REACH-Ausschusses sowie vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft.
Da zu diesem Zeitpunkt keine weitere obligatorische öffentliche Konsultation vorgesehen ist, stellt die aktuelle SEAC-Konsultation die letzte formelle Gelegenheit für Beiträge der Industrie dar.
Ausblick
Das PFAS-Beschränkungsverfahren könnte zu einer umfassenden Restriktion der PFAS-Verwendungen in der gesamten EU führen, wobei Ausnahmeregelungen voraussichtlich in ihrer Anzahl begrenzt sein und einer klaren Begründung bedürfen werden. Die politischen Entwicklungen auf EU-Ebene deuten darauf hin, dass die zentralen regulatorischen Fragen nicht mehr lauten, ob PFAS beschränkt werden, sondern in welchem Umfang und nach welchem Zeitplan.
Angesichts der Frist am 25. Mai 2026 sollten Unternehmen, die PFAS-haltige Produkte herstellen oder PFAS importieren oder verwenden, prüfen, ob ein Beitrag im Rahmen der Konsultation für sie sinnvoll ist. Zudem sollten sie sich rechtzeitig hinsichtlich ihrer spezifischen regulatorischen Vorgehensweise beraten lassen.